Der Kauf von Cannabis in einem niederländischen Coffeeshop fällt unter eine Duldungspolitik. Die landesweiten Regeln legen Bedingungen für Coffeeshops fest. Seit 2013 gehört dazu auch ein Wohnsitzkriterium – oft „Wietpas“-Regel genannt –, das beeinflusst, ob Touristen dort Cannabis kaufen dürfen. [1]
Die landesweiten Bedingungen
Coffeeshops dürfen keine Belästigungen verursachen, keine harten Drogen verkaufen, nicht an Minderjährige verkaufen und nicht für Drogen werben. In einem einzelnen Verkauf dürfen sie höchstens 5 Gramm Cannabis abgeben. [1]
Das Wohnsitzkriterium („Wietpas“)
Seit dem 1. Januar 2013 dürfen nur Einwohner der Niederlande Coffeeshops besuchen und dort Cannabis kaufen. Als Einwohner gilt, wer in einer niederländischen Gemeinde lebt und dort gemeldet ist. Coffeeshop-Betreiber müssen prüfen, ob alle Personen, die sie einlassen und denen sie Cannabis verkaufen, mindestens 18 Jahre alt sind und in den Niederlanden wohnen. [1]
Wie die Regel angewandt wird, unterscheidet sich von Gemeinde zu Gemeinde. Gemeinden entscheiden, ob Coffeeshops in ihrem Gebiet erlaubt sind, wie viele es geben darf und ob zusätzliche Regeln gelten. Daher lässt sich aus der landesweiten Regel allein nicht ableiten, ob ein Tourist in einer bestimmten Gemeinde eingelassen wird oder dort kaufen kann. [1]
Was Besucher daraus mitnehmen können
Die Wohnsitzregel betrifft den Zugang zum Coffeeshop und den Kauf. Die Quelle sagt, dass die Durchsetzung örtlich variiert; sie klärt nicht, welche Regeln für den Konsum an öffentlichen Orten gelten. [1]
