Luxemburgs Cannabisregeln können zunächst widersprüchlich wirken: Erwachsene dürfen Cannabis zu Hause anbauen, der Kauf bleibt jedoch verboten. Der Unterschied ist entscheidend, um das System zu verstehen. Das Gesetz erlaubt einen eng begrenzten Rahmen für privaten Anbau und Konsum, schafft aber keinen allgemeinen Markt für Freizeitcannabis. [1]

Was Erwachsene zu Hause anbauen dürfen

Seit dem 21. Juli 2023 darf eine erwachsene Person bis zu vier Cannabispflanzen aus Samen zu Hause oder am gewöhnlichen Wohnsitz anbauen. Die Grenze gilt für den Haushalt, nicht für jede erwachsene Person einzeln. Ein Haushalt umfasst Menschen, die zusammenleben und ein gemeinsames Budget teilen. Die Pflanzen dürfen von der öffentlichen Straße aus nicht sichtbar sein. [1]

Die Regeln beziehen sich auf Pflanzen, die aus Samen gezogen werden: Cannabispflanzen für den Anbau zu Hause zu erwerben, ist nicht erlaubt. Laut offizieller Auskunft dürfen Samen im Geschäft oder online gekauft werden; eine offizielle Liste der Saatguthändler gebe es nicht. Mit anderen Worten: Dass Samen erhältlich sind, bedeutet nicht, dass Cannabisblüten oder andere Cannabisprodukte für den Freizeitgebrauch legal gekauft werden dürfen. [1]

Die Wohnung setzt die Grenze

Erwachsene dürfen Cannabis konsumieren, das sie zu Hause oder an ihrem gewöhnlichen Wohnsitz angebaut haben. Der Konsum in der Öffentlichkeit und außerhalb des Anbauorts ist verboten. Auch öffentlicher Besitz und Transport von Cannabis sind untersagt, ebenso das Teilen selbst angebauten Cannabis mit Personen außerhalb des Haushalts. Der Konsum durch Minderjährige ist verboten; Erwachsene dürfen außerdem nicht in Anwesenheit Minderjähriger konsumieren. [1]

Damit unterscheiden sich die Regeln deutlich von einem System, in dem jemand ein Produkt an einem Ort kaufen und an einem anderen konsumieren kann. Die Erlaubnis zum heimischen Anbau ist an einen bestimmten Wohnsitz und Haushalt gebunden. Sie sollte nicht als Erlaubnis verstanden werden, Cannabis durch die Stadt zu tragen, in ein Hotel mitzunehmen oder an Besucher weiterzugeben. Die offizielle Auskunft verbietet ausdrücklich den öffentlichen Transport, den Erwerb und das Teilen außerhalb des Haushalts. [1]

Gibt es also Zugang zum Einzelhandel?

Für Freizeitcannabis nennt die offizielle Auskunft keinen legalen Weg zum Kauf von Cannabis. Sie besagt, dass der Erwerb von Cannabis verboten ist, unabhängig davon, ob dafür bezahlt wird; als erlaubten Kauf nennt sie lediglich Cannabissamen für den Eigenanbau. Touristen sollten daher nicht von lizenzierten Geschäften für Erwachsene oder einer legalen Möglichkeit ausgehen, vor Ort Cannabis zu kaufen. [1][2]

Eine Regel für kleine Mengen ist keine Erlaubnis zum Kauf

Die Polizeiinformation nennt für Erwachsene bei bestimmten Verstößen im öffentlichen Raum mit höchstens drei Gramm eine Verwarnung in Höhe von 145 Euro. Dazu zählen der Erwerb, Besitz oder Transport für den persönlichen Gebrauch. Sie stellt zugleich klar, dass Erwerb und Transport verboten bleiben. Eine vereinfachte Strafe für eine kleine Menge ist keine Erlaubnis, Cannabis zu kaufen, mit sich zu führen oder öffentlich zu konsumieren. [2]

Dieselbe Quelle unterscheidet Mengen über drei Gramm und andere Verstöße, für die ein Gericht weitere Strafen verhängen kann. Das Bußgeld ist also weder eine „Gebühr für den Einkauf“ noch ein sicherer Grenzwert. Für die Praxis sollten die einzelnen Rechtsbereiche auseinandergehalten werden: Der Anbau zu Hause ist an konkrete Bedingungen geknüpft, der private Konsum auf den Wohnsitz beschränkt, der Kauf von Freizeitcannabis nicht erlaubt und öffentlicher Besitz oder Transport weiterhin verboten. [2]

Eine hilfreiche Vorstellung zu den Cannabisgesetzen in Luxemburg ist eine Grenze rund um den Haushalt. Innerhalb dieser Grenze gilt die eng gefasste Erlaubnis – mit strikten Bedingungen dazu, wer anbaut, wo die Pflanzen stehen und mit wem die Ernte geteilt werden darf. Der Verkauf liegt außerhalb dieser Grenze: Samen können angeboten werden, doch daraus entsteht kein legaler Markt für Freizeitcannabis. Prüfen Sie vor Reiseplänen erneut die offiziellen luxemburgischen Hinweise, da sich Regeln ändern können. [1][2]