Vor einer Reise lautet die entscheidende Frage nicht nur: „Habe ich ein Rezept?“ Bei der Einreise ins Vereinigte Königreich kommt es auch darauf an, welchen kontrollierten Wirkstoff das Arzneimittel enthält, wo es verschrieben wurde, welche Menge Sie mitführen und ob Sie zu Besuch sind oder nach Hause zurückkehren. Eine Dokumenten-Checkliste hilft, Lücken vor der Grenzkontrolle zu erkennen. [1][2]

Beginnen Sie mit dem Arzneimittel, nicht mit der Bezeichnung

„Medizinisches Cannabis“ kann unterschiedliche Produkte bezeichnen. Fragen Sie Ihre verschreibende Ärztin, Ihren verschreibenden Arzt oder Ihre Apotheke, ob das konkrete Arzneimittel einen kontrollierten Wirkstoff enthält, und prüfen Sie die britische Einstufung dieses Stoffes. Die Einfuhrhinweise des britischen Innenministeriums behandeln bestimmte Arzneimittel, die rechtmäßig im Land des gewöhnlichen Aufenthalts der reisenden Person verschrieben und abgegeben wurden. Für verschiedene Einstufungen gelten unterschiedliche Bedingungen. Die allgemeine Produktbezeichnung allein zeigt nicht, welche Regeln greifen. [1][2]

Die übliche Regelung zur persönlichen Einfuhr gilt für bis zu drei Monate Vorrat bestimmter kontrollierter Arzneimittel. Dazu zählen Arzneimittel der Schedule 2 bis 4 (Teil I) in Arzneimittelform sowie Arzneimittel der Schedules 4 (Teil II) und 5. Sie müssen Ihnen rechtmäßig verschrieben und abgegeben worden sein und bei der Ein- oder Ausreise ins Vereinigte Königreich von Ihnen mitgeführt werden. Arzneimittel der Schedule 1 dürfen im Allgemeinen nicht ohne Genehmigung eingeführt werden; ein Schengen-Zertifikat ersetzt diese Genehmigung nicht. Prüfen Sie die Einstufung, statt anzunehmen, dass für alle cannabisbasierten Arzneimittel dieselben Regeln gelten. [1]

Stellen Sie Ihre Unterlagen für die Grenze zusammen

Für Arzneimittel, die unter die Regelung fallen, empfiehlt das Innenministerium ein Schreiben Ihrer Ärztin, Ihres Arztes oder der verschreibenden medizinischen Fachkraft. Laut den Hinweisen sollte es Ihren Namen, eine Liste der verschriebenen Arzneimittel mit Dosis, Stärke und Einnahmehäufigkeit sowie die Unterschrift und berufliche Registrierungsangaben der verschreibenden Person enthalten. Aus dem Schreiben und dem Rezept sollte außerdem hervorgehen, dass die mitgeführte Menge für den Reisezeitraum höchstens einem Vorrat von drei Monaten entspricht. Lassen Sie das Arzneimittel möglichst in der Originalverpackung und prüfen Sie, ob die Unterlagen genau das beschreiben, was Sie tatsächlich mitführen. [1]

Eine separate GOV.UK-Seite bietet eine Checkliste für Besucherinnen und Besucher. Sie nennt neben Ihrem Namen, den Arzneimitteldaten, Dosis, Stärke und Unterschrift der verschreibenden Person auch die Reisedaten und die mitgeführte Menge. Das ist ein hilfreicher Abgleich: Nehmen Sie das Rezept oder das Schreiben der medizinischen Fachkraft mit und prüfen Sie, ob Reisezeitraum und Menge zusammenpassen. Halten Sie die Unterlagen während der Reise griffbereit. Laut den veröffentlichten Hinweisen kann das Arzneimittel an der Grenze weggenommen werden, wenn Sie nicht belegen können, dass es Ihnen verschrieben wurde. [2]

Ihr Wohnsitz bestimmt, welches Verfahren gilt

Die Regelung zur persönlichen Einfuhr richtet sich an Besucherinnen und Besucher, die ein geeignetes Arzneimittel mitbringen, das in ihrem Land des gewöhnlichen Aufenthalts verschrieben wurde. Sie gilt nicht für Personen mit gewöhnlichem Wohnsitz im Vereinigten Königreich, denen kontrollierte Arzneimittel im Ausland verschrieben wurden. Das Innenministerium empfiehlt diesen Reisenden, vor der Rückkehr mit der Drug and Firearms Licensing Unit Kontakt aufzunehmen. Ein im Ausland ausgestelltes Rezept für eine Person mit Wohnsitz im Vereinigten Königreich sollte daher nicht wie die Unterlagen eines Besuchers behandelt werden. [1][2]

Wer sich vorübergehend im Vereinigten Königreich aufhält oder länger als drei Monate dort bleiben wird, sollte laut den Hinweisen nur einen kleinen Vorrat des verschriebenen kontrollierten Arzneimittels mitbringen, höchstens für drei Monate, und sich anschließend wegen einer weiteren Versorgung an eine medizinische Fachkraft im Vereinigten Königreich wenden. Kontrollierte Arzneimittel dürfen nicht aus dem Ausland an Sie versandt werden. Bei einem Ausnahmefall, in dem mehr als drei Monate Vorrat benötigt werden, bittet das Innenministerium um frühzeitige Kontaktaufnahme mit der zuständigen Stelle und um Belege. Gehen Sie nicht davon aus, dass ein Antrag genehmigt wird. [1]

Prüfen Sie auch die anderen Stationen Ihrer Reise

Eine Erlaubnis zur Einreise ins Vereinigte Königreich klärt nicht automatisch die Regeln für die Ausreise aus Ihrem Abreiseland oder für einen Zwischenstopp. Das Innenministerium rät Reisenden zu prüfen, ob sie das Arzneimittel rechtmäßig aus ihrem gewöhnlichen Wohnsitzland ausführen dürfen. In den Reisehinweisen steht außerdem, dass andere Länder eigene Einfuhrregeln haben. Klären Sie für jede Etappe bei den zuständigen offiziellen Stellen, ob Arzneimittel und Menge zulässig sind, und beseitigen Sie Unklarheiten vor der Abreise. [1]

Kurz gesagt: Nehmen Sie Rezept und Schreiben der medizinischen Fachkraft mit, prüfen Sie die Einstufung des kontrollierten Wirkstoffs und die Höchstmenge und klären Sie, welches Verfahren für Ihren Wohnsitz gilt. Diese Schritte helfen, die Unterlagen vollständig vorzubereiten. Sie ersetzen jedoch nicht die Prüfung der aktuellen offiziellen Regeln für Ihr konkretes Arzneimittel und Ihre Reiseroute. [1][2]